Trauerfall · Behördengänge · Fristen

Todesfall: Was jetzt zu tun ist — die Checkliste mit allen Fristen

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt den Angehörigen keine Zeit zum Durchatmen: Über 20 Behördengänge warten, und einige Fristen sind unerbittlich. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Dringlichkeit — von den ersten 48 Stunden bis zur 6-Wochen-Frist der Erbausschlagung.

Die ersten 48 Stunden

Stirbt ein Mensch zu Hause, muss zuerst ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen — außerhalb der Sprechzeiten über den Bereitschaftsdienst (116 117). Diese Bescheinigung ist die Grundlage für alles Weitere. Danach: einen Bestatter beauftragen (Preisvergleich lohnt sich, viele übernehmen auch Behördengänge), die wichtigsten Dokumente zusammensuchen (Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, Hinweise auf ein Testament) und die engsten Angehörigen informieren. Verteilen Sie die Aufgaben früh auf mehrere Schultern — niemand muss das allein schaffen.

Die gefährlichste Frist: 48–72 Stunden bei Lebensversicherungen

Kaum jemand weiß es: Viele Lebens- und Unfallversicherungen verlangen die Meldung des Todesfalls innerhalb von 48 bis 72 Stunden — sonst kann die Leistung gekürzt werden. Prüfen Sie deshalb sofort, ob eine solche Police existiert, und melden Sie den Fall formlos (die Sterbeurkunde kann nachgereicht werden).

Alle Fristen im Überblick

FristAufgabeGrundlage
48–72 Std.Lebens-/Unfallversicherung meldenVertragsbedingungen
wenige TageBestattung veranlassenBestattungsgesetz des Bundeslands
1. WocheSterbeurkunden beantragen, Arbeitgeber & Krankenkasse informieren, Rentenservice benachrichtigen
unverzüglichGefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern — auch ungeöffnet§ 2259 BGB
6 WochenErbe ausschlagen (bei überschuldetem Nachlass) — danach gilt es als angenommen§ 1944 BGB
3 MonateErwerb dem Finanzamt anzeigen (auch wenn keine Steuer anfällt)§ 30 ErbStG

Erbe annehmen oder ausschlagen — die 6-Wochen-Entscheidung

Die härteste Frist des deutschen Erbrechts: Wer ein Erbe ausschlagen will (etwa weil der Nachlass überschuldet ist), hat dafür nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt erklärt werden. Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe automatisch angenommen — mit allen Schulden. Verschaffen Sie sich deshalb früh einen Überblick über Konten, Verträge und Verbindlichkeiten. Wie diese Frist genau berechnet wird und wie die Ausschlagung erklärt wird, erklärt unser Ratgeber zur 6-Wochen-Frist der Erbausschlagung.

Danach: Banken, Verträge, digitaler Nachlass

In den Wochen danach folgen die Meldungen an Banken (Sterbeurkunde vorlegen, Daueraufträge prüfen), die Kündigung oder Umschreibung von Versicherungen, Strom, Telefon und Abos, die Regelung des Mietverhältnisses (Erben und Mitbewohner haben Sonderkündigungsrechte) sowie der digitale Nachlass — E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Passwort-Manager. Für jedes dieser Schreiben gilt: Sterbeurkunde beilegen, Referenznummer nennen, schriftliche Bestätigung verlangen.

Der Trauerfall-Navigator rechnet Ihre Fristen aus

Sterbedatum eingeben — alle Fristen werden für Ihren Fall berechnet, jede Aufgabe lässt sich abhaken, und die nötigen Schreiben an Banken, Versicherungen und Vermieter entstehen per Knopfdruck. Die Checkliste ist komplett kostenlos; alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum kostenlosen Trauerfall-Navigator →

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich? Meist 5–10 Ausfertigungen: je eine für Banken, Versicherungen, Rentenservice, Arbeitgeber und Nachlassgericht. Beglaubigte Kopien reichen oft aus.

Wer zahlt die Bestattung? Grundsätzlich die Erben (§ 1968 BGB). Bei Ausschlagung können Unterhaltspflichtige oder das Sozialamt herangezogen werden.

Muss ich sofort einen Erbschein beantragen? Nein — oft genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein wird nur gebraucht, wenn Banken oder das Grundbuchamt ihn verlangen.